Geschichte unseres
Vermessungsbüros

Im Vermessungsbüro Henn+Kessler arbeiten wir seit 50 Jahren mit viel Engagement und bringen Ihre Projekte auf Erfolgskurs. Mit Unterstützung modernster Messtechnik, Messfahrzeugen und neuester Software sind wir perfekt ausgestattet und erfüllen Ihre Wünsche passgenau. Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure stehen wir für Qualität und Präzision, und das amtlich geprüft.

Unser Vermessungsbüro wurde 1971 von Dipl.-Ing. Richard Henn mit seiner Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungs­ingenieur gegründet. Die ersten Jahre war unser Büro in Fellbach angesiedelt. Mit dem Umzug nach Schorndorf sind wir seit 1978 in der Daimlerstadt zu Hause. Im Jahr 2001 stieg Dipl.-Ing. Christoph Henn, als Partner in das Vermessungsbüro seines Vaters ein. Als Öffentlich bestellter Vermessungs­ingenieur und beratender Ingenieur (Mitgl.-Nr. 945 der Ingenieur­kammer Baden-Württemberg) übernimmt er verschiedene Funktionen im Bund der Öffentlich bestellten Vermessungs­ingenieure BDVI (u.a. Mitglied im Vorstand der Landesgruppe) und in der Ingenieurkammer (u.a. Leitung der Fachgruppe Vermessung).

Zum 01.01.2005 zog sich Richard Henn aus der Firmenleitung zurück und übertrug seinen Unternehmensanteil an Dipl.-Ing. Frieder Kessler. Bereits seit 1998 leitetet Frieder Kessler den Geschäftsbereich Geografische Informations­systeme unseres Büros. Gemeinsam bilden Christoph Henn und Frieder Kessler die Spitze unseres Unternehmens.

Was ist ein ÖbVI?

Die Öffentlich bestellten Vermessungs­ingenieure (ÖbVI) sind hochqualifizierte Experten des Vermessungs­wesens. Als beliehene Freiberufler erfüllen sie hoheitliche Aufgaben und sind damit in dieser Funktion einer Behörde gleichgestellt. Neben der Durchführung hoheitlicher Vermessungen im Kataster dürfen sie Beurkundungen vornehmen oder Bescheinigungen ausstellen.

Zum Aufgabenfeld eines ÖbVIs gehört es, amtliche Liegenschafts­vermessungen an Flurstücken und Eigentumsgrenzen durchzuführen. Dies geschieht im Auftrag von Privatpersonen, Firmen, aber auch von Gemeinden und anderen staatlichen Stellen. Besonders die Festlegung neuer Flurstücks­grenzen - zum Beispiel durch Zerlegung von Flurstücken - ist Aufgabe der ÖbVIs.

Hoheitliche Vermessungs­aufgaben werden nach der ministeriellen Gebührenverordnung (GebVO MLR) abgerechnet. Die Kosten sind bei allen zur Durchführung berechtigten Stellen gleich. Die Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungs­ingenieur gilt für alle Landkreise und Stadtkreise in Baden-­Württemberg. Voraussetzung für die Bestellung zum ÖbVI sind eine abgeschlossene Hochschul­ausbildung, eine staatliche Prüfung und mehrere Jahre Berufserfahrung.

Teamaufstellung

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Frieder Kessler
im Büro seit 1998

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Christoph Henn
im Büro seit 1990

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Richard Henn
im Büro seit 1971

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Alexander Henn
im Büro seit 2022

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Christine Adam-Henn
im Büro seit 2001

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Heike Kessler
im Büro seit 2005

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Armin Fried
im Büro seit 1980

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Simone Gams
im Büro seit 2019

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Silvia Grabant
im Büro seit 2022

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Annette Kautz
im Büro seit 1972

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Jamie Oppermann
im Büro seit 2023

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Fabian Paszkowski
im Büro seit 2017

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Jochen Schultheiß
im Büro seit 1993

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Uwe Schaal
im Büro seit 1978

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Tabea Trinkner
im Büro seit 2019

Henn und Kessler Vermessungsbüro Schorndorf

Marcel Weinhardt
im Büro seit 2020

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